Meerforelle: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
15 von 25 Regionen in Deutschland und Österreich regeln Meerforelle ausdrücklich. Das Mindestmaß reicht von 25 cm bis 60 cm — eine bundesweit gültige Antwort gibt es also nicht. In 9 Regionen ist die Art ganzjährig geschont.

Warum Meerforelle geschont wird
Die Meerforelle ist ein Wanderfisch: Sie wächst im Meer heran und steigt zum Laichen in die Oberläufe der Flüsse auf. Auf diesem Weg ist sie doppelt angreifbar — sie muss eine lange Strecke zurücklegen und sammelt sich dabei an Engstellen, Wehren und Mündungen. Wer sie dort auf dem Aufstieg entnimmt, verhindert nicht eine einzelne Laichablage, sondern die Fortpflanzung eines Fisches, der Jahre im Meer überlebt hat, um genau dorthin zurückzukehren. Deshalb liegen die Schonzeiten der Meerforelle in der Aufstiegszeit und nicht nur in der eigentlichen Laichphase.
In den hier erfassten Regionen beginnt die früheste Schonzeit am 1. September, die längste endet am 30. April.
Abgelaicht wird in den Oberläufen der Fließgewässer, in die sie aus dem Meer aufsteigt.
- Meerforelle und Bachforelle sind biologisch dieselbe Art. Was sie trennt, ist die Wanderung — nicht die Abstammung. Aus demselben Gelege können beide Lebensformen hervorgehen.
- Zusammen mit dem Lachs gehört sie zu den Arten, die zum Laichen vom Meer ins Süßwasser aufsteigen. Für die Ostseeküste ist sie der wichtigste Zielfisch dieser Gruppe.
- Ein blank silbriger Fisch ist frisch aus dem Meer. Färbt er sich bräunlich und bekommt dunkle Flanken, steht er kurz vor dem Laichen — solche Fische gehören zurück, auch außerhalb der Schonzeit.
Biologische Angaben nach dem Fragenkatalog zur staatlichen Fischerprüfung (Landesfischereiverband Baden-Württemberg, Stand Juli 2024). Die Rechtswerte in den Tabellen stammen aus den Verordnungen der Länder.
Meerforelle oder Bachforelle?
Beide Arten werden häufig verwechselt, und sie haben unterschiedliche Mindestmaße. Diese Merkmale trennen sie zuverlässiger als Farbe oder Größe:
- Meerforelle und Bachforelle sind dieselbe Art — Salmo trutta. Der Unterschied ist die Lebensweise, nicht die Abstammung: Die Meerforelle wandert ins Meer ab, die Bachforelle bleibt im Süßwasser. Deshalb greift hier kein Artmerkmal, sondern nur der Zustand des Fisches.
- Die Meerforelle ist blank silbrig mit schwarzen, oft x-förmigen Flecken. Die Bachforelle ist goldbraun bis oliv und trägt rote Punkte mit hellem Hof.
- Rote Punkte auf den Flanken sprechen praktisch immer für eine Bachforelle. Fehlen sie bei silbrigem Grundton, steht ein Fisch aus dem Meer vor einem.
- Beide tragen die Fettflosse zwischen Rücken- und Schwanzflosse — sie weist die Forelle als Salmoniden aus, trennt die beiden Formen aber nicht.
Meerforelle in Deutschland
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Bremen | 50 cm | 15. Okt – 15. Märgeschont |
| Hamburg | 40 cmbis 65 cm entnehmbar | 15. Okt – 15. Febgeschont |
| Hessen | 25 cmbis 60 cm entnehmbar | 1. Okt – 31. Märgeschont |
| Mecklenburg-Vorpommern | 45 cm | 1. Sep – 31. Märgeschont |
| Niedersachsen | 40 cm | ganzjährig geschontgeschont |
| Nordrhein-Westfalen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Saarland | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Sachsen | 60 cm | 1. Okt – 30. Aprgeschont |
| Sachsen-Anhalt | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Schleswig-Holstein | 40 cm | 1. Okt – 28. Febgeschont |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
Quellen und Stand
Jede Zeile stammt aus der Verordnung des jeweiligen Landes. Die Werte sind ohne Gewähr: für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten, und maßgeblich ist immer der Erlaubnisschein.
- Baden-WürttembergLFischVO BW (Stand 2022)Stand Januar 2022ganzjährig geschont
- BerlinLFischO Berlin, Anlage 1 zu § 8 (Fassung ab 21.11.2025)Stand November 2025ganzjährig geschont
- BrandenburgBbgFischO v. 14.11.1997, zuletzt geändert 05.03.2024Stand März 2024ganzjährig geschont
- BremenBremische Binnenfischereiverordnung (BinnFischVO)Stand September 201115. Okt – 15. Mär
- HamburgHmbFAnGDVO v. 04.06.2019 (via Anglerverband Hamburg)Stand Juni 201915. Okt – 15. Feb
- HessenHessische Fischereiverordnung (HFischV) v. 14.04.2023, §§ 1–2Stand April 20231. Okt – 31. Mär
- Mecklenburg-VorpommernBinnenfischereiverordnung M-V (BiFVO M-V), §§ 3–5Stand Januar 20111. Sep – 31. Mär
- NiedersachsenBinnenfischereiordnung (BiFischO), §§ 2–4Stand Dezember 2005ganzjährig geschont
- Nordrhein-WestfalenLFischVO NRW, §§ 1–3 (Fassung ab 09.12.2025)Stand Dezember 2025ganzjährig geschont
- Rheinland-PfalzLandesfischereiordnung (LFischO) RLP, §§ 17–20Stand Februar 2022ganzjährig geschont
- SaarlandFischGDVO Saarland (Landesfischereiordnung) v. 05.02.2020Stand Dezember 2021ganzjährig geschont
- SachsenSächsFischVO v. 22.04.2022Stand April 20221. Okt – 30. Apr
- Sachsen-AnhaltFischO LSA v. 11.01.1994, zuletzt geändert 06.03.2013Stand März 2013ganzjährig geschont
- Schleswig-HolsteinBiFVO SH v. 29.06.2016, § 2 (Fassung ab 09.07.2021)Stand März 20251. Okt – 28. Feb
- ThüringenThürFischAVO v. 11.08.2020Stand September 2020ganzjährig geschont