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Fangmeister

Karpfen: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland

25 von 25 Regionen in Deutschland und Österreich regeln Karpfen ausdrücklich. Das Mindestmaß reicht von 35 cm bis 45 cm — eine bundesweit gültige Antwort gibt es also nicht.

Ohne gesetzliche Schonzeit ist Karpfen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Wien.

Karpfen in Seitenansicht über weichem Grund, mit hochrückigem messingfarbenem Körper, großen Schuppen und vier deutlich sichtbaren Barteln am vorstülpbaren Maul
Karpfen (KI-generierte Darstellung) — erzeugt mit Gemini 3 Pro Image, 09.08.2026, geprüft gegen die Bestimmungsmerkmale der Art.

Warum Karpfen geschont wird

Der Karpfen laicht spät — von Mai bis Juli, wenn das Wasser warm genug ist. Er ist ein Krautlaicher: Die Eier werden an Wasserpflanzen im flachen Uferbereich abgelegt und bleiben dort kleben. Genau dieser Bereich wird im Frühsommer am stärksten befischt. Bemerkenswert ist allerdings, wie unterschiedlich die Regionen damit umgehen: Beim Karpfen entscheidet häufiger das Mindestmaß als die Schonzeit, weil ein großer Teil der Bestände ohnehin besetzt und nicht natürlich aufgekommen ist.

In den hier erfassten Regionen beginnt die früheste Schonzeit am 15. März, die längste endet am 30. Juni.

Die Laichzeit liegt im Mai bis Juli, abgelaicht wird an Wasserpflanzen im flachen, erwärmten Uferbereich.

Ohne gesetzliche Schonzeit bleiben Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Wien. Dort schützt allein das Mindestmaß — was nicht heißt, dass am eigenen Gewässer nichts gilt: Vereins- und Revierregeln können strenger sein als das Landesrecht.

  • Der Karpfen hat im Verhältnis zur Körperlänge den längsten Darm aller heimischen Fische — und wie alle Karpfenfische keinen Magen. Er frisst deshalb nicht in großen Portionen, sondern über den Tag verteilt.
  • Zerkleinert wird die Nahrung nicht im Maul, sondern mit Schlundzähnen gegen eine Kauplatte im Rachen. Sein Maul ist rüsselartig vorstülpbar und dient dem Aufsaugen vom Grund.
  • Sein Hörvermögen ist besonders gut ausgeprägt — deutlich besser als bei den meisten anderen Arten. Lärm am Ufer und Schritte am Steg wirken sich am Karpfenplatz stärker aus, als man vermutet.
  • Unter 5 Milligramm Sauerstoff je Liter wird es für ihn langfristig kritisch. In flachen, überhitzten Teichen ist das im Hochsommer der Grund für Ausfälle, nicht die Angelei.

Biologische Angaben nach dem Fragenkatalog zur staatlichen Fischerprüfung (Landesfischereiverband Baden-Württemberg, Stand Juli 2024). Die Rechtswerte in den Tabellen stammen aus den Verordnungen der Länder.

Karpfen oder Karausche?

Beide Arten werden häufig verwechselt, und sie haben unterschiedliche Mindestmaße. Diese Merkmale trennen sie zuverlässiger als Farbe oder Größe:

  • Der Karpfen hat vier Barteln am Maul — zwei kurze an der Oberlippe, zwei längere in den Mundwinkeln. Die Karausche hat gar keine. Das ist das einzige Merkmal, das immer trägt.
  • Die Karausche ist kurz und scheibenförmig hochrückig. Der Karpfen ist deutlich langgestreckter und schwerer gebaut.
  • Die Rückenflosse der Karausche hat eine nach außen gewölbte Oberkante. Beim Karpfen verläuft sie gerade oder leicht eingebuchtet.
  • An der Schwanzwurzel trägt die Karausche meist einen dunklen Fleck. Dem Karpfen fehlt er.
Regeln für Karausche ansehen

Karpfen in Deutschland

BundeslandMindestmaßSchonzeit
Baden-Württemberg35 cmkeine Schonzeit
Bayern35 cmkeine Schonzeit
Berlin35 cmkeine Schonzeit
Brandenburg35 cmkeine Schonzeit
Bremenkein Mindestmaßkeine Schonzeit
Hamburg35 cmkeine Schonzeit
Hessen45 cmbis 60 cm entnehmbar15. Mär – 31. Mai
Mecklenburg-Vorpommern40 cmkeine Schonzeit
Niedersachsenkein Mindestmaßkeine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen35 cmkeine Schonzeit
Rheinland-Pfalz35 cmkeine Schonzeit
Saarland35 cmkeine Schonzeit
Sachsen40 cmkeine Schonzeit
Sachsen-Anhalt35 cmkeine Schonzeit
Schleswig-Holstein35 cmkeine Schonzeit
Thüringen35 cmkeine Schonzeit

Karpfen in Österreich

BundeslandMindestmaßSchonzeit
Burgenland35 cm15. Mai – 30. Jun
Kärnten35 cmkeine Schonzeit
Niederösterreich35 cmkeine Schonzeit
Oberösterreich35 cm1. Mai – 31. Mai
Salzburgkein Mindestmaßkeine Schonzeit
Steiermark35 cm15. Mai – 30. Jun
Tirol35 cmkeine Schonzeit
Vorarlberg35 cm1. Mai – 31. Mai
Wien35 cmkeine Schonzeit

Quellen und Stand

Jede Zeile stammt aus der Verordnung des jeweiligen Landes. Die Werte sind ohne Gewähr: für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten, und maßgeblich ist immer der Erlaubnisschein.

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