Karausche: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
22 von 25 Regionen in Deutschland und Österreich regeln Karausche ausdrücklich. Wo ein Mindestmaß gilt, liegt es überall bei 15 cm. In 7 Regionen ist die Art ganzjährig geschont.
Ohne gesetzliche Schonzeit ist Karausche in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Warum Karausche geschont wird
Für die Karausche gilt in den meisten Regionen weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß. Ihr Schutz ergibt sich anderswo: Sie ist vielerorts selten geworden, weil ihre Lebensräume — flache, verkrautete, oft sauerstoffarme Kleingewässer — verschwunden sind. Wo sie noch vorkommt, ist Zurücksetzen die bessere Entscheidung, unabhängig davon, was die Verordnung verlangt.
In den hier erfassten Regionen beginnt die früheste Schonzeit am 1. Februar, die längste endet am 30. Juni.
Ohne gesetzliche Schonzeit bleiben Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Dort schützt allein das Mindestmaß — was nicht heißt, dass am eigenen Gewässer nichts gilt: Vereins- und Revierregeln können strenger sein als das Landesrecht.
- Die Karausche ist der Fisch, der Sauerstoffmangel am längsten übersteht — unempfindlicher als jede andere heimische Art. Sie hält in Tümpeln durch, in denen sonst nichts überlebt.
- Diese Zähigkeit ist zugleich ihr Problem: Wo Gewässer heute stärker durchströmt und besetzt werden, verliert sie ihren Vorteil und wird von Karpfen und Giebel verdrängt.
- Sie kreuzt sich mit Karpfen und Giebel. Mischlinge tragen teils verkümmerte Barteln — bei einem einzelnen kurzen Bartelstummel ist die Bestimmung nicht mehr sicher.
Biologische Angaben nach dem Fragenkatalog zur staatlichen Fischerprüfung (Landesfischereiverband Baden-Württemberg, Stand Juli 2024). Die Rechtswerte in den Tabellen stammen aus den Verordnungen der Länder.
Karausche oder Karpfen?
Beide Arten werden häufig verwechselt, und sie haben unterschiedliche Mindestmaße. Diese Merkmale trennen sie zuverlässiger als Farbe oder Größe:
- Die Karausche hat keine Barteln. Der Karpfen trägt vier — zwei kurze an der Oberlippe, zwei längere in den Mundwinkeln. Das ist das einzige Merkmal, das immer trägt.
- Die Karausche ist kurz und scheibenförmig, ihr Rücken steigt steil an. Der Karpfen ist langgestreckt und massiger.
- Die Oberkante der Rückenflosse ist bei der Karausche nach außen gewölbt, beim Karpfen gerade bis leicht eingebuchtet.
- Ein dunkler Fleck an der Schwanzwurzel spricht für die Karausche. Vorsicht bei Mischlingen mit verkümmerten Barteln — dann trägt kein Merkmal mehr allein.
Karausche in Deutschland
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Bayern | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Bremen | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Hessen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Nordrhein-Westfalen | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Saarland | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Sachsen | 15 cm | 1. Feb – 30. Jungeschont |
| Sachsen-Anhalt | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Schleswig-Holstein | kein Mindestmaß | keine Schonzeitgeschont |
| Thüringen | 15 cm | 1. Apr – 31. Maigeschont |
Karausche in Österreich
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Burgenland | kein Mindestmaß | 1. Mai – 31. Maigeschont |
| Kärnten | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Niederösterreich | kein Mindestmaß | 1. Mai – 31. Maigeschont |
| Oberösterreich | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Salzburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschontgeschont |
| Steiermark | kein Mindestmaß | 1. Mai – 30. Jungeschont |
| Wien | kein Mindestmaß | 1. Mai – 31. Maigeschont |
Quellen und Stand
Jede Zeile stammt aus der Verordnung des jeweiligen Landes. Die Werte sind ohne Gewähr: für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten, und maßgeblich ist immer der Erlaubnisschein.
- Baden-WürttembergLFischVO BW (Stand 2022)Stand Januar 2022keine Schonzeit
- BayernAVBayFiG, Anlage 1Stand Januar 2025ganzjährig geschont
- BerlinLFischO Berlin, Anlage 1 zu § 8 (Fassung ab 21.11.2025)Stand November 2025ganzjährig geschont
- BrandenburgBbgFischO v. 14.11.1997, zuletzt geändert 05.03.2024Stand März 2024keine Schonzeit
- BremenBremische Binnenfischereiverordnung (BinnFischVO)Stand September 2011keine Schonzeit
- HessenHessische Fischereiverordnung (HFischV) v. 14.04.2023, §§ 1–2Stand April 2023ganzjährig geschont
- Mecklenburg-VorpommernBinnenfischereiverordnung M-V (BiFVO M-V), §§ 3–5Stand Januar 2011keine Schonzeit
- NiedersachsenBinnenfischereiordnung (BiFischO), §§ 2–4Stand Dezember 2005keine Schonzeit
- Nordrhein-WestfalenLFischVO NRW, §§ 1–3 (Fassung ab 09.12.2025)Stand Dezember 2025keine Schonzeit
- Rheinland-PfalzLandesfischereiordnung (LFischO) RLP, §§ 17–20Stand Februar 2022ganzjährig geschont
- SaarlandFischGDVO Saarland (Landesfischereiordnung) v. 05.02.2020Stand Dezember 2021keine Schonzeit
- SachsenSächsFischVO v. 22.04.2022Stand April 20221. Feb – 30. Jun
- Sachsen-AnhaltFischO LSA v. 11.01.1994, zuletzt geändert 06.03.2013Stand März 2013keine Schonzeit
- Schleswig-HolsteinBiFVO SH v. 29.06.2016, § 2 (Fassung ab 09.07.2021)Stand März 2025keine Schonzeit
- ThüringenThürFischAVO v. 11.08.2020Stand September 20201. Apr – 31. Mai
- BurgenlandBgld. Fischereiwesenverordnung 2022, § 4 (LGBl 6/2022 idF 94/2024)Stand Juli 20261. Mai – 31. Mai
- KärntenKärntner Fischereischonzeitenverordnung (LGBl 89/2024)Stand Dezember 2024ganzjährig geschont
- NiederösterreichNÖ Fischereiverordnung 2002, § 1 (LGBl 6550/1-1)Stand Januar 20151. Mai – 31. Mai
- OberösterreichOö. Fischereiverordnung, § 17 (LGBl 85/2020 idF 38/2024)Stand Mai 2024ganzjährig geschont
- SalzburgSchonbestimmungen des Landesfischereirates (via Landesfischereiverband Salzburg)Stand Juli 2026ganzjährig geschont
- SteiermarkVO Schonzeiten und Mindestfanglängen zum Stmk. Fischereigesetz 2000Stand Dezember 20001. Mai – 30. Jun
- WienVO Schonzeiten und Mindestmaße (LGBl Wien 44/2008)Stand November 20081. Mai – 31. Mai