Schonzeit und Mindestmaß für Zander in Sachsen
In Sachsen beträgt das Mindestmaß für Zander 50 cm. Die Schonzeit dauert vom 1. Februar bis zum 31. Mai.
Maßgeblich ist die SächsFischVO v. 22.04.2022. Für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten — es zählt immer der Erlaubnisschein.
Warum Zander geschont wird
Der Zander laicht im April und Mai — und anders als die meisten heimischen Fische bewacht er sein Gelege. Das Männchen bleibt am Laichplatz, fächelt den Eiern Frischwasser zu und verteidigt sie. Genau das macht ihn in dieser Zeit angreifbar: Ein bewachender Zander steht ortstreu und beißt aggressiv auf alles, was dem Gelege nahekommt. Wird er entnommen, geht nicht nur ein Fisch verloren, sondern das gesamte Gelege — es verpilzt oder wird gefressen. Deshalb ist der Zander die am dichtesten regulierte Art nach dem Hecht: Alle erfassten Regionen setzen ein Mindestmaß, die allermeisten zusätzlich eine Schonzeit im Frühjahr.
Laichzeit: April und Mai.
Zander in den anderen Bundesländern
6 von 8 verglichenen Ländern setzen ein anderes Mindestmaß als Sachsen. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht — es zählt das Land, in dem du angelst.
- Baden-Württemberg
- 45 cm
- Bayern
- 50 cm
- Berlin
- 45 cm
- Brandenburg
- 45 cm
- Bremen
- 40 cm
- Hamburg
- 45 cm
- Hessen
- 50 cm
Alle Arten in Sachsen
Sachsen regelt 24 Fischarten.Zur vollständigen Tabelle →