Zum Inhalt springen
Fangmeister

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen beträgt das Mindestmaß für Zander 40 cm. Die Schonzeit dauert vom 1. April bis zum 31. Mai.

Maßgeblich ist die LFischVO NRW, §§ 1–3 (Fassung ab 09.12.2025). Für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten — es zählt immer der Erlaubnisschein.

Warum Zander geschont wird

Der Zander laicht im April und Mai — und anders als die meisten heimischen Fische bewacht er sein Gelege. Das Männchen bleibt am Laichplatz, fächelt den Eiern Frischwasser zu und verteidigt sie. Genau das macht ihn in dieser Zeit angreifbar: Ein bewachender Zander steht ortstreu und beißt aggressiv auf alles, was dem Gelege nahekommt. Wird er entnommen, geht nicht nur ein Fisch verloren, sondern das gesamte Gelege — es verpilzt oder wird gefressen. Deshalb ist der Zander die am dichtesten regulierte Art nach dem Hecht: Alle erfassten Regionen setzen ein Mindestmaß, die allermeisten zusätzlich eine Schonzeit im Frühjahr.

Laichzeit: April und Mai.

Zander in den anderen Bundesländern

7 von 8 verglichenen Ländern setzen ein anderes Mindestmaß als Nordrhein-Westfalen. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht — es zählt das Land, in dem du angelst.

Bayern
50 cm
Berlin
45 cm
Bremen
40 cm
Hamburg
45 cm
Hessen
50 cm

Zander in allen Bundesländern ansehen →

Alle Arten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen regelt 23 Fischarten.Zur vollständigen Tabelle →

Weiterlesen