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Fangmeister

Schonzeit und Mindestmaß für Bachforelle in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz beträgt das Mindestmaß für Bachforelle 25 cm. Die Schonzeit dauert vom 15. Oktober bis zum 15. März.

Maßgeblich ist die Landesfischereiordnung (LFischO) RLP, §§ 17–20. Für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten — es zählt immer der Erlaubnisschein.

Warum Bachforelle geschont wird

Die Bachforelle ist ein Winterlaicher — sie laicht von November bis Januar, während die meisten heimischen Arten das Frühjahr nutzen. Ihre Schonzeit liegt deshalb genau umgekehrt zu der von Hecht oder Rotauge: über den Jahreswechsel statt im Frühling. Sie schlägt ihre Laichgruben in überströmten Kies, und dort sind Gelege empfindlich gegen Störung. Als einzige der hier erfassten Arten ist die Bachforelle in allen 25 Regionen mit einer Schonzeit belegt.

Laichzeit: November bis Januar, in selbst geschlagenen Gruben im Kies überströmter Bachabschnitte.

Bachforelle in den anderen Bundesländern

6 von 8 verglichenen Ländern setzen ein anderes Mindestmaß als Rheinland-Pfalz. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht — es zählt das Land, in dem du angelst.

Bayern
26 cm
Berlin
30 cm
Bremen
30 cm
Hamburg
20 cm
Hessen
25 cm

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Alle Arten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz regelt 22 Fischarten.Zur vollständigen Tabelle →