Schonzeit und Mindestmaß für Bachforelle in Niedersachsen
In Niedersachsen beträgt das Mindestmaß für Bachforelle 25 cm. Die Schonzeit dauert vom 15. Oktober bis zum 15. Februar.
Maßgeblich ist die Binnenfischereiordnung (BiFischO), §§ 2–4. Für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten — es zählt immer der Erlaubnisschein.
Warum Bachforelle geschont wird
Die Bachforelle ist ein Winterlaicher — sie laicht von November bis Januar, während die meisten heimischen Arten das Frühjahr nutzen. Ihre Schonzeit liegt deshalb genau umgekehrt zu der von Hecht oder Rotauge: über den Jahreswechsel statt im Frühling. Sie schlägt ihre Laichgruben in überströmten Kies, und dort sind Gelege empfindlich gegen Störung. Als einzige der hier erfassten Arten ist die Bachforelle in allen 25 Regionen mit einer Schonzeit belegt.
Laichzeit: November bis Januar, in selbst geschlagenen Gruben im Kies überströmter Bachabschnitte.
Bachforelle in den anderen Bundesländern
6 von 8 verglichenen Ländern setzen ein anderes Mindestmaß als Niedersachsen. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht — es zählt das Land, in dem du angelst.
- Baden-Württemberg
- 25 cm
- Bayern
- 26 cm
- Berlin
- 30 cm
- Brandenburg
- 30 cm
- Bremen
- 30 cm
- Hamburg
- 20 cm
- Hessen
- 25 cm
Alle Arten in Niedersachsen
Niedersachsen regelt 24 Fischarten.Zur vollständigen Tabelle →