Schonzeit und Mindestmaß für Bachforelle in Hessen
In Hessen beträgt das Mindestmaß für Bachforelle 25 cm. Die Schonzeit dauert vom 1. Oktober bis zum 31. März. Fische über 60 cm sind zurückzusetzen.
Maßgeblich ist die Hessische Fischereiverordnung (HFischV) v. 14.04.2023, §§ 1–2. Für dein Gewässer können strengere Vereins- oder Revierregeln gelten — es zählt immer der Erlaubnisschein.
Warum Bachforelle geschont wird
Die Bachforelle ist ein Winterlaicher — sie laicht von November bis Januar, während die meisten heimischen Arten das Frühjahr nutzen. Ihre Schonzeit liegt deshalb genau umgekehrt zu der von Hecht oder Rotauge: über den Jahreswechsel statt im Frühling. Sie schlägt ihre Laichgruben in überströmten Kies, und dort sind Gelege empfindlich gegen Störung. Als einzige der hier erfassten Arten ist die Bachforelle in allen 25 Regionen mit einer Schonzeit belegt.
Laichzeit: November bis Januar, in selbst geschlagenen Gruben im Kies überströmter Bachabschnitte.
Bachforelle in den anderen Bundesländern
6 von 8 verglichenen Ländern setzen ein anderes Mindestmaß als Hessen. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht — es zählt das Land, in dem du angelst.
- Baden-Württemberg
- 25 cm
- Bayern
- 26 cm
- Berlin
- 30 cm
- Brandenburg
- 30 cm
- Bremen
- 30 cm
- Hamburg
- 20 cm
- Niedersachsen
- 25 cm
Alle Arten in Hessen
Hessen regelt 22 Fischarten.Zur vollständigen Tabelle →